Fragen zur Maklercourtage

  • Hallo,

    ich suche dringend eine Wohnung und werde langsam wahnsinnig. Auf der Immowelt habe ich einige tolle Anzeigen gefunden. Leider sind die Provisionen teilweise so hoch, dass ich gleich auf eine Eigentumswohnungswohnung umsteigen kann. Hat jemand eine Ahnung, ob Makler wirklich soviel verlangen dürfen? Gibt es gesetzliche Grenzen oder nicht?

  • Und mit einer solchen Frage wendet man sich an das Hausaufgaben-Forum?

    Naja, zufällig gibt es ein solches Gesetz, es heißt Wohnungsvermittlungsgesetz und es beschränkt die Courtage auf maximal zwei Monatskaltmieten plus Umsatzsteuer.

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    • Offizieller Beitrag

    Im Netz findest du genauere Angaben, z. B. hier:

    "3. Maklercourtage

    - Je nach Bundesland zwischen 3,57% und max. 7,14% auf den Kaufpreis inkl. der MwSt.
    In Bayern und Baden-Württemberg sind 3% vom Käufer und 3 % zzgl. MwSt. vom Verkäufer üblich. Alles Kosten die über 6% zzgl. MwSt. des Kaufpreises hinausgehen sind gesetzlich nicht zulässig. Auch hier ist handeln nicht verboten.
    Eigentümer, Hausverwalter, deren Ehepartner und Bürogemeinschaften mit gleicher Adresse dürfen keine Maklerprovision verlangen."
    (Zu finden unter http://www.immobilienkauftipps.de)

  • Die von Olivius zitierte Regelung betrifft lediglich Verkäufe. Bei Vermitung gelten die oben genannten Regeln.

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