Mündliche Abi-Prüfung / Entwicklung der Grundrechte in deutschen Verfassungen

  • Schaut einer bitte nach ob meine Präsentation Abi-Niveau ist. Danke im Voraus!.. Ich kann nur 10 Min vortragen also daher habe ich versucht konkret meine Präsentation zu gestalten.


    Entwicklung der Grundrechte in deutschen Verfassungen

    Gliederung

    Ideen für die Grundrechte vor 1815

    Entwicklung und Etablierung der Grundrechte von 1815 bis 1949

    Einschränkung der Grundrechte in der Bundesrepublik


    Ideen für die Grundrechte vor 1815
    Die Idee für die Grundrechte besteht seit der Antike. Der so genannte Naturrechtsgedanke beinhaltet, dass alle Menschen von Natur aus gleich sind, jedem Menschen von Natur aus unveräußerliche Grundrechte zustehen. Diese Rechte schützen die Menschen untereinander.
    Schon im 13. Jh. war es in England notwendig geworden, das Zusammenleben und die Rechte von Adligen, Klerikern und Kaufleuten zu regeln. Das wurde durch eine Gesetzesurkunde möglich, die Magna Charta (K).
    Britische Philosophen (Hobbes, Locke) im 17. Jh. wollten nicht nur die Menschen voneinander schützen, sondern ihnen auch Schutz vor dem Staat geben. Das soll unter anderem durch die Gewaltenteilung erfolgen.


    Entwicklung und Etablierung der Grundrechte von 1815 bis 1949
    Durch die Aufklärung entsteht Bildung im Bürgertum, worauf der Absolutismus in Frage gestellt wird. Die Bildung ermöglicht dem Bürgertum, über freiheitliche Ideen nachzudenken. Nach den Erfahrungen der Napoleonischen Zeit wird im Bürgertum der Wunsch nach Freiheit immer stärker. Dieser Wunsch wird aber nicht erfüllt. Die Fürsten machen sich auf dem Wiener Kongress (1815) wieder zu absolutistischen Herrschern.
    In den Jahren darauf fordern die Bürger die Festlegung der Freiheit in Gewaltenteilung, Menschen- und Bürgerrechten nach dem Vorbild der französischen Verfassung von 1791. Es wurden hauptsächlich Vereins- und Pressefreiheit gefordert sowie der Wunsch nach nationaler Einheit geäußert. Die Grundrechte werden im ersten gesamtdeutschen Parlament beraten und sind Vorbild für alle demokratischen deutschen Verfassungen. Die Frankfurter Nationalversammlung scheitert aber 1849 mit ihrem Verfassungsentwurf am Widerstand der deutschen Landesfürsten. Ab 1850 gelten in Deutschland Verfassungen ohne Grundrechte, jedoch mit bedingter Gewaltenteilung. Nach dem 1. Weltkrieg erhält die demokratische Verfassung in Deutschland eine neue Chance. Obwohl die „Weimarer Republik“ eine parlamentarische demokratische Republik ist, werden die „Grundrechte und Grundpflichten der Deutschen“ in den Artikeln 109-165 durch den Artikel 48 eingeschränkt. Dieser „Notstandsartikel“ kann, „wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gestört und gefährdet wird“ die Grundrechte „ganz oder zum Teil“ außer Kraft setzen. Mit Hilfe des Artikels 48 wird die demokratische Grundordnung ab 1930, endgültig ab 1933 demontiert. Die Weimarer Verfassung wurde so auf legale Weise außer Kraft gesetzt. Diese Erfahrungen aus der Weimarer Zeit sind 1949 genauso in das Grundgesetz der BRD eingeflossen, wie es „Anknüpfungen an die Frankfurter Reichsverfassung vom 28. März 1849“ gibt. Damit steht das aktuelle Grundgesetz in einer langen Tradition von deutschen Verfassungen. Eine entscheidende Änderung gegenüber der Weimarer Verfassung ist die so genannte „Ewigkeitsklausel“: Art. 79 (3) verbietet die Berührung der Art. 1 (Menschenrechte) und Art. 20 (Gewaltenteilung).

    Einschränkung der Grundrechte in der Bundesrepublik
    Die lange Tradition der Grundrechte hat unsere heutige moderne Verfassung mit ermöglicht. Allen voran der Grundsatz der Unantastbarkeit der Menschenwürde, dessen herausragende Bedeutung im Grundgesetz ebenso Vorbild war für andere demokratische Verfassungen wie die Einrichtung des Bundesverfassungsgerichts; doch nicht nur der Staat hat die Aufgabe die Werte, die in der Verfassung formuliert sind, zu schützen. Eine Sache ist aber was in der Verfassung steht; was in der Wirklichkeit passiert ist eine andere Sache. Die Gesellschaft ist deshalb darauf angewiesen, dass die Ideen der Grundrechte durch die Bürger, das Volk verwirklicht werden. Wir sollen uns einmischen, Verantwortung übernehmen, uns engagieren und uns einsetzen.
    In der Bundesrepublik haben diese Mechanismen schon oft erfolgreich Angriffe auf die Grundrechte abgewehrt und Eingriffe relativiert (ins Verhältnis gesetzt).
    Möglichkeiten der Einschränkung bestehen aufgrund der Wiederbewaffnung und Einführung der Wehrpflicht seit 1956. Sie betreffen die Art. 5 (Meinungsfreiheit), Art. 8 (Versammlungsfreiheit), Art. 17 (Petitionsrecht), Art. 11 (Freizügigkeit), Art. 13 (Unverletzlichkeit der Wohnung)

    1962 erscheint im Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ ein kritischer Artikel über die Bundeswehr, worauf die Mitglieder der Spiegel-Redaktion verhaftet werden. Der große Druck einer engagierter Öffentlichkeit und der Medien führt schließlich zu einer Stärkung der Pressefreiheit. (Am Schluss gab es keine Verfahren wegen Landesverrat und Verfassungsbruch)

    Die Notstandsgesetze ermöglichen ab 1968 die Einschränkung der Grundrechte Art. 9-12, 19 im Krisenfall (das meint den Verteidigungsfall, den inneren Notstand und den Katastrophenfall); im Gegenzug (so steht es im Art. 20) erhalten „alle Deutschen das Recht zum Widerstand“ „gegen jeden, der es unternimmt“ die verfassungsmäßige „Ordnung zu beseitigen“ Art. 20 (4).

    1998 wird der Art. 13 durch den so genannten „Großen Lauschangriff“ geändert. Er erlaubt die akustische Überwachung des Wohnraums. Ein BVG Urteil von 2004 jedoch schützt den Art. 1 auch bei akustischer Überwachung von Wohnraum, wie sie nach Art. 13 (3) eingesetzt wird, in einem (wie es das Gericht formuliert) „absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung“ .

    In Folge des 11. Septembers 2001 sind in Deutschland keine Grundrechte verändert worden. Es werden aber die Religionsfreiheit Art. 4 und die Vorratsdatenspeicherung zu Art. 10 diskutiert. In den USA wurden die noch bestehenden Grundrechte durch den PATRIOT Act praktisch außer Kraft gesetzt.


    Quellen:
    bpb.de
    wikipedia.de
    ..