Beiträge von skyvodka85

    Hallo erstmal,

    wir sollen in Rahmen unseres Einzelhandels Projektes folgendes erarbeiten

    Kennzeichnen SIe die Rechtsformen der OHG nach folgenden Merkmalen:
    a) Firma/Registrierung
    b) Erlangung der Geschäftsfähigkeit
    c) Geschäftsführung
    d) Haftung
    e) Mitsprache und Kontrolle durch Kapitalgeber
    f) Gewinnverteilung
    g) Mindestkapital (Bezeichnung und Betrag)
    h) Mindesteinlage (Bezeichnung und Betrag)

    hab mir schon viel dazu im Internet durchgelesen und ein paar Sachen herausgesucht.

    a) mindestens. 2 Gesellschafter (natürliche oder juristische Person), Mindestkapital ist nicht vorgeschrieben kann im Vertrag jedoch individuell festgelegt werden. Gründung durch den Gesellschaftervertrag, Gesellschaftsrecht wird angewandt - erst ab Eintragung in das Handelsregister A gilt das Handelsrecht.

    c) jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung und auch zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt und verpflichtet. Bei der OHG ist die Einzelgeschäftsführungsbefugnis, die den Gesellschaftern somit zusteht, gesetzlich ausdrücklich erwähnt. Der Umfang der Geschäftsführungsbefugnis umfasst alle Handlungen des gewöhnlichen.
    Im Gesellschaftsvertrag können jedoch die Befugnisse einzelner oder mehrerer Gesellschafter beschränkt werden. Wichtig ist, dass nicht alle Gesellschafter von der Geschäftsführung ausgeschlossen werden können. Auch wenn ein Prokurist bestellt wird, muss dieser zusammen mit mindestens einem Gesellschafter handeln. In diesem Fall bleibt die notwendige Zustimmung aller Gesellschafter für Grundlagengeschäfte jedoch bestehen.

    d) In der OHG haften alle Gesellschafter gesamtschuldnerisch und persönlich, also mit ihrem Privatvermögen, für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
    Ein Gläubiger ist dazu berechtigt seine Leistungen von jedem einzelnen Gesellschafter ganz oder zum Teil zurück zu verlangen. Sollten neue Gesellschafter hinzukommen haften sie ebenfalls für alle Verpflichtungen, auch für die, die zu dem Zeitpunkt des Beitritts bereits bestehen. Wenn Gesellschafter ausscheiden, haften sie noch 5 Jahre für die Verpflichtungen, die bis zum Zeitpunkt des Austritts entstanden sind.

    f) Gesetzlich gebührt jedem Gesellschafter ein Vorzugsgewinnanteil in Höhe von 4 Prozent seines Kapitalanteils. Der 4 Prozent der Kapitalanteile übersteigende Gewinn wird nach Köpfen verteilt.

    kann mir jemand vielleicht bei den anderen Punkten weiterhelfen, wäre super =) und wenn etwas flasch bzw. nicht richtig erscheint bitte SAGEN ;) Kritik ist imemr gut, dankeschön ...