Rechtsgeschäft ,nichtig oder anfechtbar ?

  • Ist das Rechtsgeschäft anfechtbar
    (wegen arglistiger Täuschung )

    oder nichtig ?

    :
    Daniel Jensen hat sich mit einem gefälschten Zeugnis bei der Schulz GmbH beworben.
    Einen Monat ,nachdem er eingestelllt wurde ,fällt dem Arbeitgeber die Fälschung auf .

  • Ist das Rechtsgeschäft anfechtbar
    (wegen arglistiger Täuschung )

    oder nichtig ?

    :
    Daniel Jensen hat sich mit einem gefälschten Zeugnis bei der Schulz GmbH beworben.
    Einen Monat ,nachdem er eingestelllt wurde ,fällt dem Arbeitgeber die Fälschung auf .


    Anfechtbar. Der Arbeitsvertrag ist solange gültig, bis er angefochten wird.

    Wäre es nichtig, müsste Daniel ja auch sein Monatsgehalt zurückzahlen. Aber so kann er nur fristlos gekündigt werden und auf Schadensersatz verklagt werden (z.B. für die Kosten der Suche nach einem neuen Mitarbeiter).

    Der Arbeitgeber muss aber nicht kündigen, er kann ihn auch ganz einfach als Mitarbeiter behalten.

  • Nichtig,da es ein Gesetzesverstoß ist (Urkundenfälschung)

    Nop. Nicht jeder Gesetzesverstoß macht einen Vertrag nichtig.

    Wie beim Autokauf: Jemand kauft einen Gebrauchtwagen, der als unfallfrei deklariert ist. Später stellt sich raus, dass er doch einen Unfall hatte. Der Käufer kann den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Aber er kann das Auto auch behalten, wenn er möchte.

    Der Kaufvertrag ist solange gültig, bis er angefochten wird.